Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das NETZ – IT Personalberatung GmbH (nachfolgend "DasNETZ")
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1Das NETZ – IT Personalberatung GmbH ist ein Personalvermittler, der qualifizierte IT-Fach- und Führungskräfte an seine Kunden vermittelt.
1.2Eine Vermittlungsleistung gilt als vollbracht, sobald Informationen übermittelt wurden, anhand derer ein empfohlener Kandidat durch den Kunden identifiziert werden kann.
1.3Kommt innerhalb von 12 Monaten nach der Empfehlung eines Kandidaten durch DasNETZ ein Arbeitsvertrag zwischen Kunde und empfohlenem Kandidaten zustande, gilt dieser als durch die Empfehlung von DasNETZ zustande gekommen.
1.4Hat sich ein durch DasNETZ empfohlener Kandidat innerhalb von 12 Monaten unabhängig von dieser Empfehlung selbst oder durch Dritte beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, DasNETZ vor Beginn des ersten Vorstellungsgespräches davon zu unterrichten.
1.5Sofern unklar ist, wann der Kunde erstmals Kenntnis vom Kandidaten erlangt hat, hat der Kunde auf Verlangen von DasNETZ innerhalb von 14 Tagen Nachweise zu erbringen.
§ 2 Honorar
2.1Wenn aufgrund einer Empfehlung von DasNETZ ein Hauptvertrag zustande gekommen ist, verpflichtet sich der Kunde, ein Honorar an DasNETZ zu entrichten.
2.2Das Honorar basiert auf der Jahresbruttovergütung inkl. aller Zusatzleistungen (Bonifikationen, Prämien, Firmenwagen, Einmalzahlungen, Car Allowances, Beteiligungen). Einen Firmenwagen kalkulieren wir pauschal mit 5.000 Euro geldwertem Vorteil.
2.3Der Honorarsatz berechnet sich wie folgt:
| Jahresbruttovergütung | Honorar |
|---|---|
| 0 – 45.000 Euro | 13.500 Euro Festbetrag |
| 45.001 Euro und mehr | 35 % |
2.4Das Honorar versteht sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
2.5Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug hat DasNETZ Anspruch auf Verzugszinsen.
§ 3 Eignung des Kandidaten
3.1Eine Gewähr für die fachliche und persönliche Eignung der Kandidaten sowie die Richtigkeit ihrer Angaben kann generell nicht übernommen werden.
3.2Bei ausländischen Kandidaten obliegt dem Kunden die Prüfung einer erforderlichen Arbeitsgenehmigung. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
§ 4 Informationspflichten
4.1Der Kunde ist verpflichtet, DasNETZ unverzüglich über Umstände zu informieren, die die Vermittlungstätigkeit beeinflussen könnten.
4.2Der Kunde verpflichtet sich, spätestens bei Arbeitsantritt das Zustandekommen des Hauptvertrages und die Jahresbruttovergütung inkl. aller Nebenverträge und Bonusvereinbarungen mitzuteilen.
§ 5 Geheimhaltung
5.1Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vermittlung erhaltenen Informationen – insbesondere personenbezogene Daten und Bewerbungsunterlagen der Kandidaten – vertraulich zu behandeln.
5.2Bei Verstoß gegen diese Pflicht und daraufhin entstandenem Hauptvertrag mit einem Dritten schuldet der Kunde das volle Honorar gemäß Paragraph 2.3. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich DasNETZ ausdrücklich vor.
§ 6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
6.1Dieser Rahmenvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.2Gerichtsstand ist Düsseldorf.
§ 7 Schlussbestimmungen
7.1Alle Vereinbarungen und Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen.
7.2Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.